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Newsletter 11/2007

Strompreis

Auf 13, 4 Milliarden Euro belaufen sich laut Elektrizitätswirtschaft in diesem Jahr Stromsteuer und Abgaben, die auf die Stromrechnungen von Haushalten und Unternehmen aufgeschlagen werden. Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, wurde 1999 eingeführt, um einen sparsameren Verbrauch der Energie zu fördern. Zu den Abgaben zählen die Konzessionsabgaben für die Gemeinden sowie Umlagen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden als Gegenwert für die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes der Kommune gezahlt. Nach dem Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) sind die Stromversorger verpflichtet, aufwendig, unter Umständen auch unrentabel erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in ihr Netz einzuspeisen und an ihre Kunden weiterzuverkaufen. In den 13,4 Milliarden Euro noch nicht enthalten sind weitere 4,3 Milliarden Euro Mehrwertsteuer von privaten Haushalten, die diese nicht überwälzen können. Insgesamt setzt sich die Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltes somit zusammen aus rund 30 % für die Energieerzeugung, 30 % Netzentgelt (umfasst die Vorhaltung und den Betrieb des Netzes) und 40 % Staatsanteil. 1998 hat dieser noch bei 25 % gelegen.

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