IM FOKUS: Finanzmarktkrise – Reaktionen und Konsequenzen
(Dieser Text ist eine Fortsetzung der Artikel Finanzmarktkrise I und Finanzmarktkrise II vom Dezember 2008 und Januar 2009)
Mit der Schaffung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Ende 2008 war die Finanzmarktkrise in Deutschland ebenso wenig beendet wie in anderen Ländern – doch war ein wichtiges Sicherheitsnetz eingezogen worden, das dazu beitrug, die enorme Marktverunsicherung zu beruhigen. Dennoch konnte auch danach nicht von einer dauerhaften Stabilisierung der Märkte gesprochen werden, da viele Banken Wertpapiere in ihrem Besitz hatten, für die es keine funktionierenden Märkte mehr gab. Davon losgelöst stand und steht vor allem eine Frage im Raum: Welche Lehren sollen aus der Krise gezogen werden?
Zum Jahreswechsel 2008/2009 kam es weltweit in den meisten Industriestaten zu einem erheblichen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts. Die einzelnen Regierungen, aber auch die Europäische Union als Ganzes, mobilisierten zum Teil gewaltige Konjunkturprogramme, mit denen der Nachfragerückgang zumindest teilweise kompensiert werden sollte. Auch die Zentralbanken handelten: Sie haben die Leitzinsen deutlich gesenkt, um auf diesem Wege die Kreditvergabe zu erleichtern. Darüber hinaus haben die Notenbanken eine Reihe weiterer, auch unkonventioneller Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass das lange Zeit fehlende Vertrauen auf den Interbankenmärkten den Geldfluss unter den Banken zum Erliegen bringt.
Bad Bank
Warum aber war das Vertrauen unter den Banken trotz dieser umfassenden Maßnahmen und staatlicher Garantien noch immer nicht wieder hergestellt? Grund hierfür war die Unsicherheit über den Wert sogenannter toxischer Papiere in den Bankbilanzen und die Höhe des damit verbundenen Abschreibungsbedarfs. Zu den toxischen Papieren zählen insbesondere verbriefte und strukturierte Wertpapiere, die zum Teil bereits ausgefallene oder vom Zahlungsausfall bedrohte Subprime-Hypotheken enthalten. Aber auch andere Papiere, etwa Staatsanleihen einzelner EU-Länder, hatten im Umfeld der allgemeinen Marktunsicherheit deutlich an Wert verloren. Durch die bei nahezu illiquiden Märkten notwendigen Wertberichtigungen wurde eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt und somit verhindert, dass das verloren gegangene Vertrauen rasch zurückkehrte. Aus der Sorge vor mangelnder Zahlungsfähigkeit ihrer Partner scheuten die Institute vor dem sonst alltäglichen Liquiditätshandel mit anderen Banken zurück. Daher galt es, eine Lösung zu finden, durch die der Eigenkapitalverzehr durch Abschreibungen gebremst und das gegenseitige Vertrauen der Finanzmärkte wieder gestärkt würde.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung im Juli 2009 haben die Banken nun die Möglichkeit, Auffangbanken – sogenannte Bad Banks – einzurichten und ihnen die risikobehafteten strukturierten Wertpapiere mit einem in der Regel zehnprozentigen Abschlag zu übertragen. Im Tausch gegen die toxischen Papiere erhält die Bank von der Bad Bank eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Insgesamt wird dadurch die Bankbilanz entlastet. Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin diese Schuldverschreibung (bei einer Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren). Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. Neben einer Garantiegebühr, die eine Bank bezahlen muss, die die Garantie des SoFFin in Anspruch nimmt, wird auch noch ein Ausgleichsbetrag fällig. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem von Sachverständigen ermittelten wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit (Fundamentalwert) der Wertpapiere und wird aus den künftigen Gewinnen der Bank gezahlt. Zudem besteht eine Nachhaftung, wenn dieser Ausgleichsbetrag zur Abdeckung der Verluste nicht ausreicht. Das Gesetz ermöglicht ferner sogenannte Abwicklungsanstalten, die vornehmlich die Landesbanken betreffen.
Fehler und Konsequenzen
Auch wenn die Bad Banks bislang noch nicht in Anspruch genommen worden sind, markierte das Inkrafttreten des Gesetzes einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Stabilisierung des Bankensystems. Die Stabilisierung einzelner Marktteilnehmer muss nun um regulative Maßnahmen auf internationaler Ebene ergänzt werden. Von großer Bedeutung dürfte diesbezüglich der G-20-Gipfel in Pittsburgh (USA) Ende September sein, der sich verschiedenen Aspekten der Finanzmarktkrise widmen wird. Losgelöst von dessen Ergebnissen müssen die Konsequenzen, die aus der Krise gezogen werden, an den offenkundigen Defiziten ansetzen, die den Ausbruch der Krise mit heraufbeschworen haben. Welche Fehler wurden begangen, und wie können sie behoben werden?
Das Prinzip der Nachhaltigkeit wurde in der Vergangenheit in zu vielen Fällen dem Prinzip der schnellen und hohen Rendite geopfert. Seinen Ausdruck fand dies in der Forderung der Aktionäre nach einer hohen Ausschüttung und in Entlohnungssystemen, die den kurzfristigen Erfolg zu stark in den Vordergrund stellten. Zukünftig dürfen erfolgsorientierte Vergütungssysteme nicht dazu führen, dass übermäßig große Marktrisiken eingegangen werden; stattdessen muss der nachhaltig erzielbare Erfolg des Gesamtunternehmens die Leitlinie sein. In die Rubrik „mangelnde Nachhaltigkeit“ gehört auch, dass verschiedenen Marktteilnehmern die Erfahrung fehlte, wie prozyklisch sich die sogenannte „Fair-Value“-Bewertung in Abschwungphasen auf die jeweilige Bilanzlage niederschlagen würde. „Fair Value“ bedeutet allgemein, Vermögensgegenstände oder Schulden mit dem marktüblichen Wert in der Bilanz anzusetzen und nicht etwa mit einem anderen Wert, wie dem Substanzwert oder dem Anschaffungswert. Im Zuge des raschen Wirtschaftswachstums und überreichlicher Liquidität während der Boomzeiten im Vorfeld der Finanzkrise wurden die symmetrisch auch negativ wirkenden Effekte dieser Bewertung zu wenig beachtet.
Banken haben im Vorfeld der Finanzkrise unzweifelhaft Fehler gemacht. Der rechtliche Regelungsrahmen und das Risikomanagement der Institute haben mit der Komplexität der Finanzinnovationen nicht immer mithalten können. Bei der Risikoeinschätzung hat man sich zu sehr auf das Urteil Dritter, der Rating-Agenturen, verlassen. In einigen Fällen wurden Bilanzaktiva ausgelagert, für die die Bank aber noch die Risiken trug. Die Anreizsysteme und Vergütungsmodelle haben in manchen Fällen die daraus resultierende Verwundbarkeit noch erhöht. Nun gilt es, entsprechende Anstrengungen bei der Verbesserung des Risikomanagements, der Liquiditätssteuerung, der richtigen Spezifizierung und Kontrolle des „Risikoappetits“ der Bank und der kritischen Prüfung der Vergütungsmodelle und, bei manchen Häusern, des gesamten Geschäftsmodells vorzunehmen. Vor allem muss das Vertrauen der Kunden durch geeignete Maßnahmen zurück gewonnen werden.
Das Geschäftsmodell speziell der Investmentbanken, zum Teil aber auch der Geschäftsbanken, basierte darauf, durch den Einsatz von Fremdkapitalhebeln eine höhere Eigenkapitalrendite zu erzielen. Gerade die Finanzmarktkrise hat aber gezeigt, dass zu niedrige Eigenkapitalquoten große Risiken in sich bergen können. Vor allem gibt es hier eine prozyklische Wirkung: Geht es den Banken und der Gesamtwirtschaft schlecht, wird die Kreditvergabemöglichkeit der Banken eingeschränkt, da die zunehmenden Kreditrisiken mit mehr Eigenkapital unterlegt sein müssen. Eine risikoadäquate Stärkung der Kapitalausstattung im internationalen Bankensystem ist daher zu begrüßen und wird dazu führen, dass Banken auch in Abschwungphasen über stärkere Puffer verfügen.
Ein zentrales Problem einiger Institute stellten ihre Zweckgesellschaften dar. Diese wurden auch gegründet, weil in bestimmten Fällen ihre Geschäfte nicht in die Bankbilanz aufgenommen werden mussten. Inzwischen müssen alle Risikogeschäfte eines Finanzinstitutes aus der Bilanz ersichtlich und mit entsprechendem Eigenkapital unterlegt sein.
Weltweit haben staatliche Aufsichtsbehörden die Finanzmarktkrise in dieser Form nicht kommen sehen. Ein ganz wesentliches Element eines international besser abgestimmten Handlungsrahmens für Banken ist daher eine verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden – gerade bei komplexen und grenzüberschreitend tätigen Finanzkonzernen. In Europa gehen die Überlegungen zu Recht in Richtung einer stärker institutionalisierten europäischen Finanzaufsicht. Das entspricht im Übrigen nur der Logik der Integration des europäischen Finanzbinnenmarktes. Klar ist: Finanzmärkte auf nationaler und internationaler Ebene brauchen eine effektive Aufsicht. Künftig muss gelten, dass kein Finanzmarkt, kein Marktteilnehmer und kein Finanzprodukt ohne adäquate Regulierung und Aufsicht bleibt.
Die Rating-Agenturen haben ebenfalls zur Entstehung und Verschärfung der Finanzmarktkrise beigetragen. Sie hatten die Risiken, die in den strukturierten Wertpapieren auf Basis von Subprime-Krediten steckten, lange Zeit nicht nur übersehen und ihnen häufig Bestnoten gegeben; sie haben zugleich auch dabei geholfen, die Wertpapiere zu strukturieren, was zu Interessenkonflikten führte. Unerlässlich ist daher die jetzt beschlossene formelle Registrierung und Beaufsichtigung der Agenturen. Integrität, Unabhängigkeit und Transparenz der Rating-Agenturen und des Rating-Prozesses müssen durch entsprechende Vorgaben ergänzt, Interessenkonflikte vermieden werden.