EU besiegelt Swift-Abkommen
Ende November hat der Ministerrat der Europäischen Union das umstrittene Bankdaten- Abkommen „Swift“ zwischen der EU und den USA gebilligt. Damit können die Vereinigten Staaten auch künftig zur Terrorismusabwehr Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden überwachen – allerdings in geringerem Umfang als bisher und auf der Grundlage schärferer Datenschutzvorkehrungen. Gegenstand des Abkommens sind Daten der Finanzgenossenschaft Swift, über die die Banken ihre internationalen Transaktionen abwickeln. Bislang war es so, dass die amerikanische Regierung die Daten europäischer Kunden von einem Swift-Server abrufen konnte, der in den USA steht. Dies ist zukünftig für die Daten europäischer Kunden nicht mehr möglich, denn von Januar 2010 an speichert Swift die Daten europäischer Kunden nur noch in Europa. Innereuropäische Daten werden dann nicht mehr erfasst, innerdeutsche Überweisungen waren von vornherein ausgenommen. Geregelt werden jetzt Überweisungen zwischen Europa auf der einen, Asien, Afrika, Australien und Lateinamerika auf der anderen Seite. Überweisungen zwischen Europa und Amerika wird das amerikanische Finanzministerium weiterhin auf dem Swift-Server in Amerika überwachen.
Umstritten ist das Abkommen nicht nur wegen der datenschutzrechtlichen Komponente, sondern auch wegen der Geschwindigkeit, in der es beschlossen wurde. Denn dadurch, dass dies noch vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages geschah, war die Zustimmung des Europäischen Parlamentes nicht erforderlich. Allerdings einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, das Abkommen vom 1. Februar 2010 an nur vorläufig anzuwenden. Die Abgeordneten sollen dann über das Abkommen abstimmen und es ablehnen können. Seine Geltungsdauer wurde außerdem auf neun, statt auf zwölf Monate begrenzt.