Wie sich die Parteien finanzieren
Die Parteien erfüllen in unserem demokratischen System eine wichtige stabilisierende Funktion und sind aus dem politischen Leben nicht wegzudenken. Wie aber finanzieren sie ihre Arbeit? Ein Blick auf die im Bundestag vertretenen Parteien zeigt, dass die Mitgliedsbeiträge in der Regel den größten Posten darstellen. Der Anteil an den Gesamteinnahmen schwankt dabei zwischen 29 und 50 Prozent, wobei die Beiträge von den Mandatsträgern mit eingerechnet sind. Nur bei der FDP liegt der Anteil der staatlichen Mittel höher als der Anteil der Mitgliedsbeiträge. Aus der jährlichen staatlichen Teilfinanzierung, die 1994 die Wahlkampfkostenerstattung ersetzt hat, bestreiten die Parteien im Durchschnitt mehr als 30 Prozent ihres Budgets. Maßstäbe für ihre Höhe sind dabei einerseits die Erfolge der Parteien bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, andererseits die Höhe der rechtmäßig erhaltenen Spenden von höchstens 3.300 Euro. Hat eine Partei bei einer Europa- oder Bundestagswahl 0,5 oder in einer Landtagswahl 1 Prozent der Stimmen erhalten, werden ihr bis zu einer Stimmenzahl von 4 Millionen 85 Cent je Stimme überwiesen, oberhalb dieser Zahl 70 Cent je Stimme. Für Spenden unterhalb von 3.300 Euro wiederum schießt der Staat noch einmal 38 Cent je Euro als Zuwendungsanteil hinzu.
Losgelöst von den Zuschüssen durch den Staat stellen die Parteispenden einen weiteren relevanten Einnahmeposten dar, wobei die jeweilige Bedeutung allerdings von Partei zu Partei unterschiedlich ist. Wichtig in diesem Zusammenhang: Parteispenden, die über den Betrag von 10.000 Euro hinausgehen, müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien einzeln mit dem Namen des Spenders aufgeführt werden. Was den Posten „sonstige Einnahmen“ anbelangt, so finden sich hierunter insbesondere Einnahmen aus Veranstaltungen und Vertrieb, aus Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen sowie aus dem jeweiligen Vermögen der Parteien.