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Newsletter 03/2011

Einigung auf neuen Hartz-IV-Regelsatz

Wochenlang haben Regierung und Opposition um eine Neuanpassung des Hartz-IV-Regelsatzes gerungen; am frühen Morgen des 21. Februar wurde endlich eine Einigung gefunden: Rückwirkend zum 1. Januar 2011 wird der Regelsatz — wie von der Regierung geplant — für die rund 4,7 Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfänger um monatlich fünf auf 364 Euro steigen. Darüber hinaus soll er dann noch einmal Anfang 2012 um drei Euro erhöht werden — zusätzlich zu einem prozentualen, an Inflation und Lohnentwick­lung orientierten Aufschlag. Die Neuberechnung des Regelsatzes war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die bisherige Berechnung nicht transparent genug wäre. In seiner Neuberechnung kam das Bundesarbeitsministerium auf einen um fünf Euro erhöhten Satz. Die Erhöhung des monatlichen Arbeitslo­sengeldes II um diesen Betrag wurde Ende letzten Jahres zusammen mit einem
Bildungspaket für die Kinder von ALG-II-Empfängern im Bundestag verabschiedet — vom Bundesrat aber, in dem die Regierungskoalition keine Mehrheit hat, ab­gelehnt.

Die daraufhin notwendig gewordenen Verhandlungen mit der Opposition führten schließlich neben der Festlegung auf neue Regelsätze zu folgender Gesamt­einigung: Mit den Mitteln des Bildungs­pakets in Höhe von jährlich 1,2 Milliarden Euro werden Schulmaterialien, Freizeit­aktivitäten oder Nachhilfe bezuschusst, wobei den Kommunen die Kosten durch den Bund erstattet werden. Die Zielgruppe von 2,3 Millionen Kindern umfasst nicht nur Kinder von ALG-II-Empfängern, sondern auch von Eltern, die Wohngeld beziehen. Zur Umsetzung des Bildungspakets sollen die Kommunen von 2011 bis 2013 jährlich zusätzlich 400 Millionen Euro erhalten, um damit Schulsozialarbeit oder Mittagessen in Horten zu finanzieren. Für die anschließend bei ihnen auflaufenden Kosten werden sie mehr als nur entlastet, da die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen werden. Über das Bildungspaket hinaus wurde auch eine Einigung über Mindestlöhne erzielt: Diese werden für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche über das Ar­beit­nehmer-Entsendegesetz verbindlich. Für Zeitarbeiter soll ab dem 1. Mai eine Lohnuntergrenze über das Arbeit­nehmer­überlassungsgesetz gelten.